Nach dem eigenen Haus ist oft der passende Carport das nächste Ziel vieler Leute – wäre es nur leichter zu wissen, ob der Carport auch genehmigungsfrei gebaut werden darf. Mit Ihrem Carport können Sie schließlich gleich zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen: Ihr Haus und Grundstück werden noch mehr zum Hingucker und Ihr Auto wird vor Nässe und Kälte geschützt. Zudem können auch Pergolen als Carports genutzt werden, was ihren recht einfachen Aufbau zeigt.
Trotz der vielen Möglichkeiten und Informationen zu ihnen, ist es schwer herauszufinden, ob auch Ihr Carport genehmigungsfrei gebaut werden kann. Zusätzlich fragen sich einige Hausbesitzer, ob Ihr Carport wirklich genehmigungsfrei gebaut werden durfte oder ob sie damals nicht doch eine Genehmigung benötigt hätten.
Wir verschaffen Ihnen einen Überblick und erklären, wann ein Carport auch genehmigungsfrei erbaut werden kann und was Sie alles beachten müssen.
Was macht einen Carport ohne Baugenehmigung so beliebt?
Die Beliebtheit und Vorzüge treffen auf jeden guten Carport zu, ob genehmigungsfrei oder nicht.
Ein leicht ersichtlicher Grund hierfür ist ihre Optik: Carports werten ästhetisch Grundstück und Haus auf. Ebenso klar ist der Schutz, den sie bieten: Ihr Auto, oder ein anderes Fahrzeug, muss nie wieder im Regen stehen und heizt sich nicht so schnell wie bei direkter Bestrahlung auf.
Dort hört es aber nicht auf: Carports sind oft platzsparender als Garagen und dementsprechend auch oft kostengünstiger. Dies liegt einerseits am häufig geringeren Materialaufwand. Dieser wiederum begünstigt außerdem eine vergleichsweise einfache Montage.
Ihre Pergola als Carport, auch genehmigungsfrei möglich
Einen Carport müssen Sie nicht immer direkt als solchen erwerben: Eine gut konzipierte Pergola mit Glaswänden oder eine Pergola mit Lamellendach kann ebenfalls als Carport dienen und genehmigungsfrei errichtet werden. Diese Multifunktionalität ermöglicht es Ihnen, den Bereich als stilvolle Ergänzung Ihres Gartens oder als praktischen Unterstand für Ihr Fahrzeug zu nutzen.
Wofür Sie Ihre Carport-Alternative ohne Baugenehmigung nutzen können
Ob es ein direkt gekaufter Carport oder eine umfunktionierte Pergola ist: Sie können diese Unterstellung vielseitig nutzen. Haben Sie Ihren Carport genehmigungsfrei gebaut, können Sie Ihr Auto oder vielleicht zwei Autos darin parken. Allerdings finden auch Motorräder oder Fahrräder gemütlich Platz und entsprechenden Schutz unter dieser Konstruktion.
Wo es interessant wird, sind große Autos, mehr als zwei davon oder sogar Wohnmobile. Vor allem letztere werden wieder beliebt, weshalb ihre Besitzer auch gerne eine Überdachung für Wohnmobile hätten. Haben Sie Ihren Carport genehmigungsfrei gebaut, wird dies allerdings schwer umzusetzen oder nicht möglich. Prinzipiell können Carports auch große Fahrzeuge schützen – der Haken liegt aber bei den Kriterien, ab wann ein Carport wirklich genehmigungsfrei gebaut werden darf.
Wann kann ein Carport genehmigungsfrei gebaut werden?
Da ein Carport immer eine bauliche Maßnahme sein wird, benötigt er auch in den meisten Fällen eine Genehmigung. Allerdings gibt es Ausnahmen hierfür, sodass Ihr Carport durchaus genehmigungsfrei errichtet werden kann – diese Ausnahmen hängen jedoch von Ihrem Bundesland und Ihrer Kommune ab. In vielen Orten hängt die Genehmigungsfreiheit von zwei Faktoren ab: Größe und Standort.
So kann ein Carport ohne Baugenehmigung stehen, wenn eine bestimmte Größe unterschritten wird. Diese teilt sich oft in mittlere Wandhöhe und die umbaute Fläche auf. Zum Beispiel gilt in Berlin, dass die Wandhöhe 3 m nicht überschreitet und die überdachte Grundfläche maximal 30 Quadratmeter einnimmt. In Thüringen erhöht sich die Grundfläche für den Carport mit genehmigungsfreiem Bau auf 40 Quadratmeter.
Der Standort entscheidet, ob Ihr Carport, wenn genehmigungsfrei gebaut werden soll, im Innen- oder Außenbereich liegt. Anders gesagt: Grenzt dieser noch an zusammenhängende Bebauungen an oder nicht? Hier müssen Sie sich an den Baurichtlinien Ihrer Kommune orientieren.
Allgemein gilt: Informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Bauamt, um für Ihren speziellen Ort klare Auskünfte zu erhalten. Dann wissen Sie, ob Ihre Vorstellung eines Carports auch genehmigungsfrei gebaut werden darf oder nicht.
Carport genehmigungsfrei gebaut, obwohl diese nötig war – was nun?
Überschreitet Ihr Carport die Größe für genehmigungsfreien Bau in Ihrer Region, können rechtliche Konsequenzen folgen. Abhängig von der Schwere des Verstoßes und den lokalen Vorschriften kann dies von Bußgeldern bis hin zur Anordnung des Abbaus des Carports reichen.
Dies gilt auch dann, wenn Sie Ihren Carport zunächst genehmigungsfrei bauen durften und er dann jedoch mittels Modifizierungen über die Maximalwerte hinausgewachsen ist.
In manchen Fällen ist es möglich, nachträglich eine Genehmigung zu erhalten, allerdings ist dies oft mit zusätzlichen Kosten und Aufwand verbunden.
Gründliche Planung: Ihren Carport genehmigungsfrei bauen
Wissen Sie also von Ihrem Bauamt, dass Sie Ihren Carport genehmigungsfrei bauen dürfen, sollten Sie dennoch gründlich planen und sich anmelden.
Ein wichtiges Element für eine gute Konstruktion ist eine saubere technische Zeichnung Ihres Wunsch-Carports. Um diesen so exakt wie möglich zu kreieren, sollten Sie folgendes in Ihre Pläne einbeziehen:
- Standort auf Ihrem Grundstück
- Anzahl und Größe der Fahrzeuge
- Nähe zu Grundstücksgrenzen
- Materialien – für Dach, Pfeiler, Stabilisation, mit Pergola-Zubehör
- Design und Layout – auch den Wettereinflüssen Ihrer Region entsprechend
Kennen Sie somit die genauen Ausmaße Ihres Vorhabens, kann das Bauamt mit Ihnen auch einschätzen, ob Ihr Carport genehmigungsfrei eingestuft wird oder nicht. Können Sie Ihren Carport letztendlich genehmigungsfrei errichten, sollten Sie diesen dennoch mit Ihrem Nachbar absprechen und beim Bauamt anmelden – selbst, wenn keine Genehmigung benötigt wird.
Sie haben die Wahl, ob Sie den Carport fachmännisch errichten lassen oder selbst bauen. Bei der Selbstmontage ist es wichtig, sich im Vorfeld ausreichend zu informieren und gegebenenfalls fachlichen Rat einzuholen.
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FAQ
Wie viele Seiten müssen bei einem Carport offen sein?In Deutschland müssen bei einem Carport in der Regel mindestens zwei Seiten offen sein. Diese Vorgabe wird häufig von den Bauordnungen der Bundesländer gemacht, um den Carport als „offenes“ Bauwerk zu klassifizieren. Der Grund dafür ist, dass ein Carport aufgrund der offenen Bauweise baurechtlich anders behandelt wird als eine geschlossene Garage. Die genauen Vorschriften können jedoch je nach Bundesland und Gemeinde unterschiedlich sein, daher solltest Du das örtliche Bauamt oder die zuständige Baubehörde für spezifische Regelungen kontaktieren.
Wie nah darf man ein Carport an der Grundstücksgrenze stehen?Ein Carport darf in Deutschland in vielen Fällen direkt an der Grundstücksgrenze errichtet werden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, wie etwa eine maximale Länge von 9 Metern und eine Höhe von bis zu 3 Metern. Die genauen Vorschriften variieren jedoch je nach Bundesland, und es kann erforderlich sein, eine Baugenehmigung zu beantragen oder die Zustimmung des Nachbarn einzuholen. Es ist ratsam, Dich bei der örtlichen Bauaufsichtsbehörde über die genauen Abstandsregelungen und rechtlichen Voraussetzungen zu informieren.
Wie weit muss ein Carport vom Haus entfernt sein? Es gibt in Deutschland keine bundesweit einheitliche Regelung, die vorschreibt, wie weit ein Carport vom Haus entfernt sein muss. In der Praxis wird der Abstand oft von den örtlichen Bauvorschriften oder Brandschutzanforderungen bestimmt. Grundsätzlich kann ein Carport auch direkt an das Haus angebaut werden, solange baurechtliche und brandschutztechnische Bestimmungen eingehalten werden, weshalb eine Rücksprache mit der zuständigen Behörde empfehlenswert ist.